Ihr Bürstner Vertragspartner ist ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, ob in Ihrem Fall eine Sitzplatz-Nachrüstung möglich ist. Hierzu muss bei Bürstner die Umsetzbarkeit abgeklärt werden.
Sind die notwendigen Teile erhältlich und können im Nachgang verbaut werden, so ist weiter zu prüfen, ob das Fahrzeug gegebenenfalls aufzulasten ist. Je nach Umfang der Ausstattung des Fahrzeugs ist eine Auflastung erforderlich, da sich durch eine erhöhte Sitzplatzanzahl das zulassungsrelevante Normgewicht erhöht. Dieses darf nicht über dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegen. Die Umbaumaßnahmen an Ihrem Wohnmobil dürfen nur im Werk durch Bürstner durchgeführt werden.
Eintragungspflicht: Werden zusätzliche Sitze zur Nutzung während der Fahrt eingebaut, muss eine Abnahme mit einem Prüfbericht des Herstellers durch eine anerkannte technische Prüforganisation erfolgen. Anschließend muss die Nachrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers
• Prüfbericht
Gewicht der Sitze: Ein durchschnittliches Rückhaltesystem bringt pro Sitz ca. 30kg Mehrgewicht.