Frage:
Ich habe eine Dichtheitsprüfung verpasst. / Ich konnte sie nicht durchführen, weil ich krank war. / Sie wurde vom Vorbesitzer des Fahrzeugs nicht durchgeführt.
Ist die Dichtheitsgarantie trotzdem noch gültig?
Antwort:
Unsere Garantiebedingungen besagen, dass jedes Jahr eine Dichtheitsprüfung erfolgen muss, damit unsere Dichtheitsgarantie gewährleistet bleibt. Sollte eine Dichtheitsprüfung – aus welchem Grunde auch immer – nicht durchgeführt worden sein, sind die Garantiebedingungen leider nicht mehr gegeben. Es bleibt jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die Prüfungen weiterhin auszuführen.