Die Gültigkeit der Dichtheitsgarantie setzt eine jährliche Prüfung durch einen Bürstner Vertragspartner voraus. Diese muss in einem jährlichen Rhythmus nach Garantiestartdatum erfolgen. Hierfür haben Sie einen Spielraum von einem Monat vor oder nach diesem Datum.
Die Kosten für die Durchführung der Dichtheitsprüfung sind vom Garantienehmer zu zahlen. Ansprüche des Garantienehmers aus dieser Garantie bestehen nur dann, wenn die Durchführung der jährlichen Dichtheitsprüfung durch eine autorisierte BÜRSTNER-Vertragswerkstatt ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Sollte eine Dichtheitsprüfung – aus welchem Grunde auch immer – nicht durchgeführt worden sein, sind die Garantiebedingungen nicht mehr gegeben.
Auch wenn die Dichtheitsgarantie erloschen ist, empfehlen wir weiterhin die jährlichen Kontrollen durchführen zu lassen.
Dies dient dazu frühzeitig eventuelle Undichtigkeiten festzustellen und zeitnah Gegenmaßnahmen zu treffen.