Rückrufaktionen sind aktive Maßnahmen von Unternehmen zur Abwendung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen. Die rechtlichen Grundlagen für Rückrufe sind in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Auch gibt es Verordnungen der Europäischen Union, denen die Bundesrepublik Deutschland nachkommen muss.
Hersteller sind dazu verpflichtet, bei einem eventuell aufzutretenden Schaden, die Umstände vom Kraftfahrbundesamt (KBA) überprüfen zu lassen. Dort werden dann notwendige Maßnahmen angeordnet, welchen Folge zu leisten ist.
Wie schnell muss die Rückrufaktion durchgeführt werden?
Bei Rückrufen gilt allgemein eine Frist von 12-18 Monaten in der die komplette Maßnahme abgeschlossen sein muss. Bei Nichterledigung versendet das KBA nach ca. einem Jahr nochmals eine Aufforderung an die Halter – diesmal mit Androhung einer Stilllegung. Allgemein gilt: sobald die Halteranschreiben eingetroffen sind, liegt die Verantwortung bezüglich Terminvereinbarung beim Halter des Fahrzeugs.