Unabhängig von der Hersteller-Garantie bieten wir zusätzlich eine 10-jährige Dichtheitsgarantie an. Diese gilt für unsere Modelle, die ab dem 01. Januar 2020 zur Garantie angemeldet wurden.
Sie beginnt am Tag der Fahrzeugübernahme, spätestens jedoch 18 Monate nach der Werksauslieferung an den Handelspartner.
Zur Aufrechterhaltung dieser Garantie sind jährliche kostenpflichtige Dichtheitsinspektionen vorgeschrieben. Diese müssen innerhalb von +/-1 Monat zum Jahrestag der Erstzulassung oder des Übernahmedatums (siehe auch Garantiestichtag) von einem Bürstner Service- oder Handelspartner durchgeführt werden. Die pünktliche Durchführung der vorgeschriebenen Inspektionen ist eine Voraussetzung für die Garantie. Die Dichtheitsgarantie erlischt, wenn die Inspektionen nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Bitte entnehmen Sie die spezifischen Bedingungen der Bedienungsanleitung im Fahrzeug.
Hinweis:
Im Falle einer Undichtigkeit erfolgt die Abwicklung wie folgt:
Wenn ein Bürstner Handelspartner oder Servicepartner eine Undichtigkeit feststellt, erhält er von Bürstner eine Reparaturfreigabe für die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Dichtheitsgarantie.