Unabhängig von der Hersteller-Garantie bieten wir überdies eine 10-jährige Dichtheitsgarantie an. Diese gilt für unsere Modelle, die ab dem 01. Januar 2020 zur Garantie angemeldet wurden.
Sie beginnt am Tag der Übernahme des Fahrzeuges, spätestens jedoch 18 Monate nach Werksauslieferung an den Handelspartner.
Zum Erhalt dieser sind jährliche kostenpflichtige Dichtheits-Inspektionen vorgeschrieben. Diese müssen in einer Zeitspanne von +/- 1 Monate zum Jahrestag der Erstzulassung bzw. dem Übernahmedatum (siehe auch Garantiestichtag) von einem Bürstner Service- oder Handelspartner durchgeführt werden. Als Nachweis für die durchgeführten Inspektionen gelten die Eintragungen im Serviceheft mit eingeklebter Marke sowie in unserem Garantie-Online-Portal. Voraussetzung für die Garantie ist in jedem Fall die pünktliche Durchführung der für das Fahrzeug vorgeschriebenen Inspektionen. Die Dichtheitsgarantie erlischt, wenn die Inspektionen nicht fristgemäß durchgeführt werden. Die separaten Bedingungen entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung im Fahrzeug.
Generell ist die Abwicklung im Fall einer Undichtigkeit wie folgt:
Das Fahrzeug muss dem Fachmann, einem autorisiertem Bürstner Service- oder Handelspartner zur Begutachtung zur Verfügung gestellt werden. Sollte nach der korrekten Prüfung laut Herstellervorgaben eine begründete Undichtigkeit vorliegen, wird sich der betreuende Bürstner Service- oder Handelspartner mit unserem Haus in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Im Regelfall erhält der Bürstner Service- oder Handelspartner dann zeitnah die Reparaturfreigabe für eine fristgerechte Instandsetzung im Rahmen der Dichtheitsgarantie. Die Dichtheitsgarantie bezieht sich auf Wassereintritt von außen nach innen.
Die Dichtigkeitsgarantie beinhaltet ausschließlich die fachgerechte Instandsetzung. Wandlungs- und Minderungsansprüche sowie Fahrtkosten oder sonstige indirekte Kosten sind von dieser Garantie ausgeschlossen.