Genau wie bei PKWs müssen auch Wohnmobile, Camper Vans und Wohnwagen regelmäßig die Haupt‐ und Abgasuntersuchung beim TÜV durchgeführt werden. Das Fälligkeitsdatum der nächsten HU/AU finden Sie auf dem Kennzeichen Ihres Fahrzeuges und in den Prüfunterlagen des TÜV.
Obwohl die zusätzliche Gasprüfung seit April 2022 nicht mehr als Voraussetzung für die HU verpflichtend ist empfehlen wir, diese im bewährten 2‐Jahres‐Turnus weiterhin durchführen zu lassen.