Ab dem 19. Juni 2025 wird die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Sicherheit beim Betrieb von Gasgeräten wie Herd, Kühlschrank und Heizung zu erhöhen und Unfallrisiken zu vermeiden. Die Prüfpflicht gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggasanlagen – mobile Geräte wie Gasgrills sind ausgenommen. Die Prüfung muss durch eine sachkundige Person erfolgen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach Umbauten oder Wiederinbetriebnahme sowie alle zwei Jahre ab dem letzten Prüftermin. Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und muss separat durchgeführt und dokumentiert werden.