Das COC von Bürstner ist als Geburtsurkunde des Fahrzeuges zu betrachten. Sollte dieses originale Dokument mal verloren gehen, kann ein kostenpflichtiges Duplikat erstellt werden.
Voraussetzung für eine Ausstellung dieses Duplikats ist, dass das entsprechende Fahrzeug nach EG-Typgenehmigung produziert wurde.
Bei Ihrem nächstgelegenen Bürstner Partner können Sie das Duplikat bestellen. Er beantwortet Ihnen auch gerne alle weiteren Fragen bezüglich weiterer Vorgehensweise, sowie hierfür anfallende Kosten.
Bitte beachten Sie, dass es das Bürstner COC für Wohnmobile ab dem Modelljahr 2003 und bei Wohnwagen ab dem Modelljahr 2010 gibt. Vor 2003 bzw. 2010 gab es die nationalen Zulassungen, die einmalig erstellt wurden.
Hier können wir kein COC Duplikat ausstellen.