Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Auf deutschen COC (Certificate of Conformity) steht meist "EG-Übereinstimmungsbescheinigung". Das COC wird üblicherweise in der Landessprache des Herstellers verfasst. Das COC der Bürstner Fahrzeuge ist in deutscher Sprache.
Das COC ist als Geburtsurkunde des Fahrzeuges zu betrachen, d.h. es wird einmalig ausgestellt. Bei Verlust eines COC ist es möglich, ein Duplikat bei uns anzufordern.
Hierzu benötigen wir zwingend die Angabe der Fahrzeug-Identifikations-Nummer (FIN) sowie die Verlusterklärung.
Bitte beachten Sie, dass ein Duplikat wegen Verlust nur erstellt werden kann, wenn eine Zulassungsbescheinigung oder eine EU- Typengenehmigung vorliegt.
Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über unserer Bürstner Händler bzw. Servicepartner. Das Zertifikat ist kostenpflichtig. Bitte kontaktieren Sie einen Bürstner Händler/Servicepartner Ihrer Wahl.
Seine Anschrift finden Sie auf unserer Homepage. Nutzen Sie hierfür bitte folgenden Link:
https://www.buerstner.com/de/kontakt/haendler-servicepartner/
Er wird dann das von Ihnen gewünschte Papier bei uns anfordern.
Bitte beachten Sie, dass es das COC für Wohnmobile seit dem Modelljahr 2003 und das COC bei Wohnwagen erst seit dem Modelljahr 2010 gibt. Vor 2003 bzw. 2010 gab es die nationalen Zulassungen. Hier können wir leider kein COC Duplikat ausstellen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema COC/Datenblatt haben, dann schreiben Sie uns hierzu gerne an service@buerstner.com