Besteht der Wunsch, zusätzliche Sitzplätze für das eigene Wohnmobil nachrüsten zu lassen, so muss man folgende Punkte beachten, welche Ihr Vertrags- oder Servicepartner gerne im Vorfeld prüft:
Besteht technisch die Möglichkeit, einen oder mehrere Sitzplätze nachzurüsten?
Hierzu muss beim Hersteller die Umsetzbarkeit abgeklärt werden. Sind die notwendigen Teile erhältlich und können im Nachgang verbaut werden, so ist weiter zu prüfen, ob das Fahrzeug ggf. aufzulasten ist. Je nach Umfang der Ausstattung des Fahrzeugs ist eine Auflastung erforderlich, da sich durch eine erhöhte Sitzplatzanzahl das zulassungsrelevante Normgewicht erhöht. Dieses darf nicht über dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs liegen!
Sofern diese Punkte abgeklärt sind, muss das Fahrzeug nach Abschluss der Nachrüstung, welche ausschließlich beim Hersteller erfolgen kann, einer anerkannten technischen Prüforganisationen vorgeführt werden. Hierzu sind folgende Dokumente essentiell:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers
- Prüfbericht
- Arbeitsanweisung der Nachrüstung
So kann sich der jeweilige Prüfingenieur vergewissern, dass sämtliche Arbeiten nach Vorgabe erfolgt sind und dies am Fahrzeug gegenprüfen.