In der Zulassungsbescheinigung Teil I erfahren Sie die zulässige Reifengröße unter Punkt 15 (15.1 und 15.2). Hier wird nur noch eine Reifendimension genannt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nur diese eine auf das Fahrzeug passt und die einzig erlaubte Reifengröße ist.
Bei Fahrzeugen für die ein COC (Certificate of Conformity) vorhanden ist, sind gegebenenfalls noch weitere Rad-/ Reifen Kombinationen freigegeben. Sollte die gewünschte Rad-/ Reifen Kombination weder auf der ZBL I noch auf dem COC freigegeben sein, so kann diese nur über eine Einzelabnahme durch eine autorisierten Prüfstelle (TÜV, Dekra) erfolgen. Für die Einzelabnahme ist eine Herstellerfreigabe/ Bescheinigung nötig.
Bei Fahrzeugen ohne COC kann eventuell ein Datenblatt zu dem Fahrzeugtyp noch Auskunft geben.