Die nach VO (EU) 1153/2017 geforderten Verbrauchswerte (WLTP und ggf. NEFZ) werden durch den Hersteller der Basisfahrzeuge (z. B. Fiat) bereitgestellt. Bis ca. Mitte 2019 waren die Aufbauhersteller gesetzlich nicht verpflichtet, die CO²-Werte anzugeben.
Das Verfahren ist aktuell (Stand 07/2021) wie folgt:
- Der Basisfahrzeughersteller ermittelt Verbrauchswerte, die in der Übereinstimmungsbescheinigung (COC) abgebildet werden. Dabei ist es aktuell so, dass z. B. Fiat bei N2-Basisfahrzeugen (der Großteil der Wohnmobile ist auf diese als Stufe 1 aufgebaut) KEINE NEFZ-Werte liefert! Begründet wird dies u.a. damit, dass Wohnmobile als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung vom CO2-Monitoring ausgenommen sind und daher keine NEFZ-Werte benötigen.
- Der Wohnmobilhersteller ermittelt über ein durch den Basisfahrzeughersteller zur Verfügung gestelltes Berechnungsinstrument die für seine Fahrzeuge spezifischen Verbrauchswerte und trägt diese in seine Übereinstimmungsbescheinigung ein. Zum Teil werden durch die Berechnungs-instrumente keine NEFZ-Werte zur Verfügung gestellt!
Der Wohnmobilhersteller kann nur die Werte übernehmen, die der Basisfahrzeughersteller zur Verfügung stellt oder die durch das Berechnungsinstrument ermittelt werden! Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt auf seiner Website die sogenannte „Schwedenformel“ zur Verfügung.
Die fehlenden NEFZ-Werte können somit durch die Zulassungsstelle ermittelt und eingetragen werden! Die Zulassung darf nicht verweigert werden!
Weitere Information:
Caravaning Industrie Verband e.V.
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